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FAQ Sachverständigenbüro
Frage: Wieso soll ich ein Gutachten in Auftrag geben und kein Kostenvoranschlag?
Antwort:
Es sei darauf hingewiesen, dass ein Kostenvoranschlag in keinster Weise mit der Beweiskraft eines Gutachtens gleichgesetzt werden kann. Kommt es bspw. im Nachhinein zum Streit über den Unfallhergang, hilft dem Geschädigten in der Regel der Kostenvoranschlag nicht. Erhöhen sich bei Reparaturdurchführung die Reparaturkosten ist der Kfz-Betrieb dennoch an seinen Kostenvoranschlag gebunden und bleibt somit auf den Mehrkosten sitzen. Darüber hinaus ist der Kostenvoranschlag grundsätzlich eine kostenfrei zu erbringende Leistung des Autohauses, die nur dann berechnet werden darf, wenn dies ausdrücklich zwischen dem Autohaus und dem Kunden vereinbart wurde.
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Frage: Wieso soll ich ein Gutachten in Auftrag geben und kein Kostenvoranschlag?
Antwort:
Es sei darauf hingewiesen, dass ein Kostenvoranschlag in keinster Weise mit der Beweiskraft eines Gutachtens gleichgesetzt werden kann. Kommt es bspw. im Nachhinein zum Streit über den Unfallhergang, hilft dem Geschädigten in der Regel der Kostenvoranschlag nicht. Erhöhen sich bei Reparaturdurchführung die Reparaturkosten ist der Kfz-Betrieb dennoch an seinen Kostenvoranschlag gebunden und bleibt somit auf den Mehrkosten sitzen. Darüber hinaus ist der Kostenvoranschlag grundsätzlich eine kostenfrei zu erbringende Leistung des Autohauses, die nur dann berechnet werden darf, wenn dies ausdrücklich zwischen dem Autohaus und dem Kunden vereinbart wurde.
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