Notfall-Hotline: 0700-00724633 (0,12 EUR/Minute)
Mobil: 0174-3386337
Tel: 07461-965 096 10
Fax: 07461-965 096 19
Mohlstraße 6
78532 Tuttlingen
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FAQ Sachverständigenbüro
Frage: Wer Bezahlt den Ersatzwagen?
Antwort:
Als Unfallgeschädigter bezahlt Ihnen die gegnerische Versicherung im Regelfall für die Reparatur-Dauér den Ersatz eines Unfallersatzwagens. Bei Totalschäden wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, tritt die Versicherung nur ein wenn Bedarf nachgewiesen wird und zwar mit einer Anmeldung eines Nachfolgefahrzeuges auf den Geschädigten.
Die genaue Ersatzdauer erfragen Sie bitte bei Ihrem Anwalt!
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Frage: Wer Bezahlt den Ersatzwagen?
Antwort:
Als Unfallgeschädigter bezahlt Ihnen die gegnerische Versicherung im Regelfall für die Reparatur-Dauér den Ersatz eines Unfallersatzwagens. Bei Totalschäden wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, tritt die Versicherung nur ein wenn Bedarf nachgewiesen wird und zwar mit einer Anmeldung eines Nachfolgefahrzeuges auf den Geschädigten.
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