Notfall-Hotline: 0700-00724633 (0,12 EUR/Minute)
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FAQ Sachverständigenbüro

Frage: Ab wann kann ich ein Ersatzfahrzeug anmieten?

Antwort:

Sofort, ab dem Unfallzeitpunkt wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist. Jedoch spätestens bei der Beurteilung des Sachvertändigers wenn dieser die Fahrunfähigkeit bestätigt.

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