Notfall-Hotline: 0700-00724633 (0,12 EUR/Minute)
Mobil: 0174-3386337
Tel: 07461-965 096 10
Fax: 07461-965 096 19
Mohlstraße 6
78532 Tuttlingen
Mobil: 0174-3386337
Tel: 07461-965 096 10
Fax: 07461-965 096 19
Mohlstraße 6
78532 Tuttlingen
FAQ Sachverständigenbüro
Frage: Ab wann kann ich ein Ersatzfahrzeug anmieten?
Antwort:
Sofort, ab dem Unfallzeitpunkt wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist. Jedoch spätestens bei der Beurteilung des Sachvertändigers wenn dieser die Fahrunfähigkeit bestätigt.
Zurück - Nächste Frage: Wer Bezahlt den Ersatzwagen?
Frage: Ab wann kann ich ein Ersatzfahrzeug anmieten?
Antwort:
Sofort, ab dem Unfallzeitpunkt wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig oder verkehrssicher ist. Jedoch spätestens bei der Beurteilung des Sachvertändigers wenn dieser die Fahrunfähigkeit bestätigt.
Zurück - Nächste Frage: Wer Bezahlt den Ersatzwagen?
