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FAQ Sachverständigenbüro
Frage: Werden meine Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt?
Antwort:
Der Geschädigte sieht sich im Regelfall einem der Regulierung von Unfallschäden versierten Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung gegenüber. Unter dem Aspekt der Waffengleichheit wird deshalb eine Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich bejaht. Grundsätzlich kann der Geschädigte - auch schon vorgerichtlich - auf Kosten des Schädigers einen Anwalt einschalten, denn auch bei einem gewöhnlichen Blechschaden kann dieser geltend machen, dass er die Hilfe des Anwalts in Bezug auf die Beurteilung der Haftungslage und die Bemessung der ersatzfähigen Schadensposten benötigt, weil er eine entsprechende Schadensmeldung abgeben muß.
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Frage: Werden meine Anwaltskosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt?
Antwort:
Der Geschädigte sieht sich im Regelfall einem der Regulierung von Unfallschäden versierten Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung gegenüber. Unter dem Aspekt der Waffengleichheit wird deshalb eine Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten im Rahmen der Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich bejaht. Grundsätzlich kann der Geschädigte - auch schon vorgerichtlich - auf Kosten des Schädigers einen Anwalt einschalten, denn auch bei einem gewöhnlichen Blechschaden kann dieser geltend machen, dass er die Hilfe des Anwalts in Bezug auf die Beurteilung der Haftungslage und die Bemessung der ersatzfähigen Schadensposten benötigt, weil er eine entsprechende Schadensmeldung abgeben muß.
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