Notfall-Hotline: 0700-00724633 (0,12 EUR/Minute)
Mobil: 0174-3386337
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FAQ Sachverständigenbüro

Frage: Einige Wichtige Dinge die Sie noch beachten sollten z.B.:

Antwort:

Wir freien Sahverständiger vergessen Ihre Wertminderung des Haftpflichtschadens bei einem Fahrzeug unter 4 Jahren bzw. unter 100.000 km nicht, sondern errechnen sie genau je nach Schadenshöhe für Sie. Wir setzen die Reparaturdauer im Gutachten auch der tatsächlichen Reparaturzeit gleich.

Merke:
Bei unqualifizierten Kostenvoranschlägen der Reparaturwerkstatt, könnten Sie bei Folgeschäden bzw. einer späteren Reparatur des Schadens eine böse Überraschung bezüglich der Übernahme von Folgekosten erleben, da unter Umständen der Schaden treuerer zu reparieren ist als bereits bezahlt wurde. Mit einem Kostenvoranschlag haben Sie keine rechtliche Handhabe einen weiteren Schadensersatz zu erlangen.

In diesem Fall würde ein Gutachter eine problemlose Gutachtenerweiterung erstellen und Sie würden die Mehrkosten ersetzt bekommen.



Zurück - Nächste Frage: Was zählt alles zur Schadenshöhe? Das Gutachterhonorar auch?

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