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FAQ Sachverständigenbüro

Frage: Muß man die zusätzliche Zweitbesichtigung durch die Versicherung bzw. derer Gutachter erlauben?

Antwort:

Bezüglich eines Verlangens der Zweitbesichtigung durch die Versicherung , sind Sie nicht verpflichtet diese Besichtigung zu erlauben.

Siehe folgende Berichte im Anhang:
Siehe Urteile von verschiedenen Gerichten im Anschluss und wichtige Anlage vom Anwalt:

Wie ist die Rechtslage? Wie verhalten Sie sich also richtig?

Das Landgericht München I (19 S 11609/90) hat in seinem Urteil vom 20.12.90 ausgeführt, dass es ein generelles Nachbesichtigungsrecht der eintrittspflichtigen Versicherung nicht gibt.

Das Amtsgericht Wiesbaden hat im Verfahren 91 C 1735/98 in seinem Urteil vom 28.10.98 festgestellt, dass die ersatzpflichtige Versicherung keine Schadensersatzleistungen zurückhalten darf, wenn der Geschädigte eine Nachbesichtigung seines Fahrzeuges verweigert, weil eine Rechtsgrundlage für ein solches Nachbesichtigungsbegehren nicht erkennbar ist.

Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 3 O 317/98 in Anlehnung an BGH, ZfS 199, 239) hat zudem klargestellt, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall auf die von seinem Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen darf. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers darf die Schadensregulierung in der Regel nicht von einer Nachbesichtigung durch einen eigenen Gutachter abhängig machen.



Zurück - Nächste Frage: Einige Wichtige Dinge die Sie noch beachten sollten z.B.:

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